Widerrufsbelehrung

Ver­brauch­er ist jede natür­liche Per­son, die ein Rechts­geschäft zu Zweck­en abschließt, die über­wiegend wed­er ihrer gewerblichen noch ihrer selb­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit zugerech­net wer­den können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, bin­nen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün­den diesen Ver­trag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Ver­tragss­chlusses. Um Ihr Wider­ruf­s­recht auszuüben, müssen Sie uns (Herr Jens Voss, Mietboote-Neustadt.de, 23730 Neustadt in Hol­stein, Tele­fon: 01 76 — 96 91 27 98 , E‑Mail-Adresse: info@mietboote-neustadt.de) mit­tels ein­er ein­deuti­gen Erk­lärung (z.B. ein mit der Post ver­sandter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Ver­trag zu wider­rufen, informieren. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­teilung über die Ausübung des Wider­ruf­s­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Ver­trag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließlich der Liefer­kosten (mit Aus­nahme der zusät­zlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefer­ung als die von uns ange­botene, gün­stig­ste Stan­dard­liefer­ung gewählt haben), unverzüglich und spätestens bin­nen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zuzahlen, an dem die Mit­teilung über Ihren Wider­ruf dieses Ver­trags bei uns einge­gan­gen ist. Für diese Rück­zahlung ver­wen­den wir das­selbe Zahlungsmit­tel, das Sie bei der ursprünglichen Transak­tion einge­set­zt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart; in keinem Fall wer­den Ihnen wegen dieser Rück­zahlung Ent­gelte berech­net. Haben Sie ver­langt, dass die Dien­stleis­tun­gen während der Wider­rufs­frist begin­nen sollen, so haben Sie uns einen angemesse­nen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Wider­ruf­s­rechts hin­sichtlich dieses Ver­trags unter­richt­en, bere­its erbracht­en Dien­stleis­tun­gen im Ver­gle­ich zum Gesam­tum­fang der im Ver­trag vorge­se­henen Dien­stleis­tun­gen entspricht.